ZU- und wegfahrt
Wegen Lärmschutz muss die Zu- und Wegfahrt dauerhaft über die A1 Ausfahrt Nr. 72 Oberwinterthur erfolgen.
Die DERU AG behält sich vor, Anlieferer zu sperren, wenn die Anfahrt über die Hauptstrasse oder Attikerstrasse erfolgt.
Ausgenommen sind lediglich Transporte von Baustellen der Gemeinden Attikon, Sulz, Rickenbach, Gundetswil und Islikon.






